Tel: 05191 977100

FAQ

häufig gestellte Fragen

Nein! Aber, durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils, dürfen Sie in Ihrer Freizeit so viel mit Ihrem Dienstrad fahren wie Sie möchten.

Bislang haben alle Beovelo-Kunden die Möglichkeit erhalten, Ihr Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags zu übernehmen. Dabei steht es Ihnen frei, das Fahrrad durch eine Restzahlung von etwa 16% des Kaufpreises zu erwerben. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme nicht vertraglich garantiert werden kann.

Im Rahmen des Fahrradleasings gibt es bestimmte Zubehörteile, die leasingfähig sind. Leasingfähiges Zubehör umfasst in der Regel fest am Fahrrad verbaute Zubehörteile. Dazu gehören Komponenten, die die Funktionalität oder Sicherheit des Fahrrads verbessern. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ihr Arbeitgeber zieht die Leasingrate von Ihrem Bruttogehalt ab, also bevor Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Somit ergibt sich für Sie ein steuerlicher Vorteil -> Ihre persönliche Einsparung ermitteln Sie in unserem Rechner.

Prinzipiell kann JEDER Fahrradhändler auch Beovelo®-Fahrradpartner werden. Sollte Ihr Lieblingshändler noch kein Partner sein, ist das kein Problem! Bitten Sie ihn einfach, uns zu kontaktieren.

Ja, Ihr Arbeitgeber schließt für Sie, bzw. Ihr Rad, eine umfangreiche Versicherung ab. Die Details der Versicherung finden Sie hier.

Ja, steuerrechtlich sind zwei Räder pro Mitarbeiter legitim.

Die Dauer des Leasingvertrages beträgt 36 Monate.

Übliche Abnutzungen und Gebrauchsspuren sind für Sie bedenkenlos. Etwaige Sturzschäden o.ä. sind über die Versicherung abgedeckt. Das Fahrrad muss vollständig und funktionstüchtig sein.

Es gibt keine KM-Begrenzung, nutzen Sie ihr Beovelo®-Rad so viel, wie Sie möchten!

Ja, die Leasingrate wird anhand des tatsächlichen Kaufpreises ermittelt. Sprich, mit einem reduzierten Rad sparen Sie zusätzlich.

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