Dienstfahrrad Erlass
- Das Dienstfahrrad ist dem Dienstwagen steuerlich gleichgestellt.
- Durch die 0,25% Regelung steht das Rad uneingeschränkt zur privaten Nutzung bereit.
- Seit dem 01.Jan.2020 muss nur noch 0,25% des Bruttolistenpreises, als geldwerter Vorteil, versteuert werden.
- Bezahlung der Leasingrate, aus dem Bruttogehalt -> Gehaltsumwandlung.
- Dadurch ergibt sich eine erhebliche Einsparung von Abgaben und Steuern!
Gute Gründe
- Radfahren macht Spaß
- Bewegung an der frischen Luft hält Fit
- Dienstradnutzer sind motivierte Mitarbeiter
- Als Arbeitgeber steigern Sie Ihre Attraktivität
- Trendthema Elektromobilität
- Parkplatzsorgen und Staus sind Vergangenheit
- Radeln Sie klimaneutral in die Zukunft
- Entdecken Sie, auf zwei Rädern, Ihre Heimat neu
Das hochpreisige Traumrad wird plötzlich erschwinglich! Berechnen Sie im Handumdrehen Ihre Individuelle Einsparung mit unserem Rechner.
Berechnungsgrundlage: Gehaltsumwandlung, Steuerklasse 1, Nds., Bruttomonatsgehalt: 2800€, Arbeitgeber ist vorsteuerabzugsberechtig & übernimmt die Versicherung, 19% MwSt.
Erläuterung: „Kaufpreis“ = Verkaufspreis eines Rades inkl. MwSt, „Leasingrate pro Monat“ = Gehaltsumwandlungsrate exkl. MwSt pro Monat, „Ihr tatsächlich zu zahlender Nettobetrag pro Monat“ = auf diese Summe Nettogehalt verzichten Sie pro Monat.